Arbeitsunfähigkeit und Schichtarbeit

Bundesarbeitsgericht v. 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - Ein Urteil mit Signalwirkung: Nur weil eine langjährig Beschäftigte (Krankenschwester) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Nachtschicht arbeiten kann, ist sie noch lange nicht arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber muss sie entsprechend tagsüber beschäftigen, jedenfalls dann, wenn es sich wie vorliegend um einen größeren Betrieb handelt. Dieses Urteil schützt damit Schichtarbeiter, die bekanntlich besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.