Zugang einer Kündigung

Immer wieder im Streit: Die Kündigung eines Arbeitnehmers wird mit der Post zugestellt. Grundsätzlich gilt sie mit Einwurf in den Hausbriefkasten als zugegangen, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Der Zugang ist wichtig für die Berechnung von Fristen, etwa die einer Kündigungsschutzklage. Wann üblicherweise Briefkästen geleert werden, kann aber von vielen Faktoren abhängen, etwa wann der Postbote erscheint oder der Arbeitnehmer nach Hause kommt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in einem Urteil erneut einige wichtige Hinweise gegeben. Es kommt zwar nicht auf eine individuelle Betrachtung an, aber darauf, wann üblicherweise mit einer Leerung zu rechnen ist. Dabei spielen auch regionale Besonderheiten eine Rolle (BAG, Urt. v. 22.8.2019 - 2 AZR 111/19). Mein Rat: Kündigungen mit der Post zu verschicken ist grundsätzlich keine gute Idee. Den Briefkasten abschrauben übrigens auch nicht. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen haben - und warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag einer Frist....